Die 3,5-Tonnen-Grenze ist eine wichtige Einschränkung vor allem für jüngere Reisemobilisten. Ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gilt als PKW. Beim Wohnmobilbau stellt diese Grenze eine technische Herausforderung dar, um innerhalb des magischen Dreiecks Sicherheit, Komfort und Gewicht das „richtige“ Reisemobil zu produzieren.
Führerscheinklassen
Über 80 % aller angemeldeten Reisemobile sind in der Klasse bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu finden,[1. Caravaning Industrieverband e.V.] bei den Neuanmeldungen ist die Zahl ähnlich hoch. Dies hängt mit der 1999 erfolgten Umstellung der Führerscheinklassen zusammen: Mit der alten Führerscheinklasse 3 konnten Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gefahren werden, inzwischen sind mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) nur noch bis 3,5 Tonnen erlaubt. Jüngere Reisemobilisten sind also überwiegend auf die 3,5-Tonnen-Grenze angewiesen. Für Fahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen ist die Führerscheinklasse C1 erforderlich.
Regelungen für Lkw
Darüber hinaus unterliegen Reisemobile über 3,5 Tonnen den Regeln für Lkw: es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, und in einigen Ländern mit Maut muss eine so genannte Go-Box angeschafft werden. Zusätzlich zu höheren Mautgebühren und ggf. Schwerlastabgaben gelten lokale Einschränkungen für diese Wohnmobile.
Gefahren der Überladung
Ein Wohnmobil mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen kann schnell an die Grenzen seiner erlaubten Zuladung kommen. Wird diese überschritten, kann es je nach Reiseland teuer werden. Die Ausnutzung oder Überschreitung von so genannten „Gewichtstoleranzen“ ist jedoch nicht nur eine Frage der Strafgelder, sondern eine Sicherheitsfrage: Die Fahrzeuge sind mit Fahrwerk und Bremsen nicht auf höheres Gewicht ausgelegt, so dass eine Überladung in kritischen Situationen wie Bergfahrten oder Vollbremsungen lebensgefährlich werden kann.
Es ist empfehlenswert das eigene reisefertige Fahrzeug inklusive Insassen und gefüllten Tanks (+ Fahrräder, Sportgeräte, etc.) wiegen zu lassen, um ein Gefühl zu bekommen, was an Beladung noch möglich ist. Hierfür bieten sich gegen ein Trinkgeld eine lokale Abfalldeponie, die häufig eine Lkw-Waage hat, oder eine örtliche Spedition an.
Einsparen von Gewicht
Stößt man an die kritische Grenze, ob mit oder ohne mögliche Toleranzen, muss das Gewicht reduziert werden. Empfohlen wird mindestens jährlich oder vor der nächsten größeren Tour eine kritische Bestandsaufnahme der Ladung:
- Was wurde beim letzten Mal tatsächlich unterwegs benötigt?
- Was hat sich „hereingemogelt“ und liegt ungenutzt in der Heckgarage oder den Schränken?
- Was wiegen eigentlich die E-Bikes und der Fahrradträger?
Viele Ausstattungsteile gibt es in gewichtssparenden Versionen – angefangen vom Essgeschirr aus Melamin oder Produkte aus Silikon oder anderen Kunsstoffen.
Bei einigen Reisemobilisten spielt vor allem der flüssige Proviant eine größere Rolle. Eine Getränkekiste kann dabei schnell 15 Kilo Mehrgewicht ausmachen. Die Notwendigkeit, größere Vorräte mit sich zu transportieren, sollte angesichts der Infrastruktur je nach Reiseland durchaus kritisch hinterfragt werden.
Grundlegender, aber auch „gewichtiger“ sind Entscheidungen, die an die Ausstattung und Substanz des Fahrzeugs, aber auch des Geldbeutels gehen: Welcher Motor soll es sein? Der Unterschied zwischen 2,3-Liter- und 3,0-Liter-Motoren kann schnell 50 Kilogramm und mehr ausmachen. Alufelgen und Stahlfelgen hingegen machen im Allgemeinen – anders als man vielleicht erwarten würde – keinen wesentlichen Gewichtsunterschied aus.
Folgende Ausstattungsoptionen gehen ins Gewicht:
- Gasflaschen aus Stahl vs. Aluflaschen – bei zwei Flaschen 14 Kilo Unterschied.
- Müssen es immer zwei Flaschen sein, z.B. im Sommer? Eine Stahlflasche wiegt rund 20 Kilogramm
- Eine zusätzliche Wohnraumbatterie: rund 25 Kilogramm
- Solarpaneele aufs Dach? Ein einzelnes 150Wp-Solarmodul wiegt beispielsweise rund 11 Kilogramm
- Eine Anhängerkupplung wiegt ca. 30 Kilogramm
Weblinks
- Wohnmobile über 3,5 t in Europa. Tempolimits · Abmessungen · Freies Campen. Die wichtigsten Regeln und Bestimmungen (Merkblatt des ADAC mit Einzelregelungen in Europa, Stand 2016)